Wesentliche Ereignisse
DIESELTHEMATIK
Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency – EPA) eine „Notice of Violation“ und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)- Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass bei Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden und dieser Motortyp weltweit in rund elf Millionen Fahrzeugen verbaut worden sei. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer „Notice of Violation“ bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Die sogenannte Dieselthematik hatte ihren Ursprung in einer – nach Rechtsauffassung der Volkswagen AG nur nach US-amerikanischem Recht unzulässigen – Veränderung von Teilen der Software der betreffenden Motorsteuerungseinheiten für das seinerzeit von der Volkswagen AG entwickelte Dieselaggregat EA 189. Diese Softwarefunktion wurde ab 2006 ohne Wissen der Vorstandsebene entwickelt und implementiert. Vorstandsmitglieder hatten bis zum Sommer 2015 keine Kenntnis von der Entwicklung und Implementierung dieser Softwarefunktion erlangt.
Auch gibt es keine Erkenntnisse, dass den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen im Nachgang zur Veröffentlichung der Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ als Ursache der hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei.
Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurden, welche später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines „Defeat Device“ durch Volkswagen gegenüber der EPA und dem California Air Resources Board (CARB) – einer Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien – am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten, Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der „Notice of Violation“ durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik keine wesentlichen Sondereinflüsse zu erfassen.
Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik finden sich unter der Angabe „Rechtsstreitigkeiten“.
KARTELLRECHTLICHE UNTERSUCHUNGEN
Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durchsuchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts eines unzulässigen Informationsaustauschs im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 durch und übermittelte im November 2014 in diesem Zusammenhang MAN, Scania und den übrigen betroffenen Lkw-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission gegen fünf europäische Lkw-Hersteller Geldbußen. Da MAN die Europäische Kommission als Kronzeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen. Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße von 0,88 Mrd. €. Das Gericht der Europäischen Union (Gericht erster Instanz) lehnte die von Scania in diesem Zusammenhang eingelegten Rechtsmittel in einem Urteil im Februar 2022 vollinhaltlich ab. Im Februar 2024 wies der Europäische Gerichtshof das von Scania im April 2022 gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel in vollem Umfang letztinstanzlich zurück.
Darüber hinaus sind Kartellschadensersatzklagen von Kunden eingegangen. Wie in jedem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzklagen folgen. Für einen Großteil der genannten Rechtsstreitigkeiten wurden keine Rückstellungen gebildet, da nicht von einer abschließenden, letztinstanzlichen Verurteilung auf Zahlung von Schadensersatz ausgegangen wird. Für diejenigen Verfahren, in denen infolge einer Neubewertung der Risiken mehr für eine abschließende, letztinstanzliche Entscheidung, nach der MAN oder Scania Schadensersatz zahlen müsste, spricht als dagegen, wurden Rückstellungen in Höhe von 89 Mio. € gebildet. Eventualverbindlichkeiten wurden nicht angegeben, da eine Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Verfahren, die sich aktuell in einem frühen Stadium befinden – einschließlich solcher, die sich noch im frühen Stadium der sachverständigen Begutachtung befinden.
Die Europäische Kommission und die englische Kartellbehörde Competition and Markets Authority (CMA) durchsuchten im März 2022 verschiedene Automobilhersteller und Verbände der Automobilbranche beziehungsweise stellten förmliche Auskunftsverlangen zu. Im Volkswagen Konzern sind die Volkswagen Group UK, die von der CMA durchsucht wurde, sowie die Volkswagen AG, die ein konzernweites Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission erhalten hat, betroffen. Überprüft wird der Verdacht, dass europäische, japanische und koreanische Hersteller sowie die in den Ländern agierenden nationalen Verbände und der europäische Verband European Automobile Manufacturers’ Association (ACEA) sich seit 2001 beziehungsweise 2002 und bis zur Eröffnung der Verfahren dazu verständigt haben sollen, für Dienstleistungen von Recycling-Unternehmen, die „End-of-Life Vehicles“ (ELV) (konkret Pkw und Vans bis zu 3,75 t) entsorgen, nicht zu bezahlen. Zusätzlich soll eine Abstimmung dazu erfolgt sein, dass ELV-Themen nicht wettbewerblich genutzt werden sollen, also keine Veröffentlichungen zu Wettbewerbszwecken zu relevanten Recycling-Daten (recyclates, recyclability, recovery) erfolgen. Die untersuchte Zuwiderhandlung soll sich insbesondere in der ACEA Working Group Recycling sowie zugehöriger Unterarbeitsgruppen ereignet haben. Die Volkswagen AG beantwortet die Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission. Volkswagen Group UK kooperiert mit der CMA. Zudem richtete die CMA in dieser Angelegenheit Auskunftsverlangen an die Volkswagen AG. Die Volkswagen AG reichte gegen die Auskunftsersuchen der CMA im Juli 2022 Klage (judical review) ein, weil die CMA nach Auffassung der Volkswagen AG mit den Auskunftsersuchen insbesondere ihre Kompetenzen überschreitet. Dieser Klage gab das Gericht im Februar 2023 statt. Nachdem die CMA im April 2023 Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hatte, entschied das Berufungsgericht im Januar 2024 zugunsten der CMA. Die Volkswagen AG prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung. Parallel prüft die Volkswagen AG unverändert Möglichkeiten einer verhältnismäßigen Kooperation mit der CMA.
Darüber hinaus leiteten wenige nationale und internationale Behörden kartellrechtliche Ermittlungen ein. Volkswagen arbeitet mit den zuständigen Behörden in diesen Untersuchungen eng zusammen; eine Bewertung der zugrunde liegenden Sachverhalte ist aufgrund des frühen Stadiums noch nicht möglich.
RUSSLAND-UKRAINE-KONFLIKT
Mit dem Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts im Februar 2022 kam es neben der humanitären Krise weltweit zu Verwerfungen auf den Märkten. Insbesondere auf den Energie- und Rohstoffmärkten kam es zu erheblichen Preissteigerungen und international war ein deutlicher Anstieg der Zins- und Inflationsraten zu verzeichnen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 zeichnete sich in den Märkten teilweise eine Normalisierung ab.
Volkswagen hatte vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Konflikts und den daraus resultierenden Folgen entschieden, die Produktion von Fahrzeugen in Russland zunächst einzustellen. Ebenfalls wurde der Fahrzeugexport nach Russland gestoppt. Ergänzend dazu sind auch bei Lieferungen von Ersatzteilen beziehungsweise der Bereitstellung von technischen Informationen die jeweiligen Sanktionsvorgaben einzuhalten.
Auch im Geschäftsjahr 2023 entspannte sich der Russland-Ukraine-Konflikt nicht. Daher wurde im Volkswagen Konzern die Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit in Russland weiter konkretisiert. In diesem Zusammenhang wurden weitere Verkaufsverhandlungen mit verschiedenen Investoren fortgeführt beziehungsweise abgeschlossen.
Am 18. Mai 2023 hat der Volkswagen Konzern den Verkauf seiner Anteile an der OOO Volkswagen Group Rus (Volkswagen Group Rus), Kaluga/Russland und ihren lokalen Tochtergesellschaften (OOO Volkswagen Components and Services, Kaluga/Russland, OOO Scania Leasing, Moskau/Russland, OOO Scania Finance, Moskau/Russland, OOO Scania Insurance, Moskau/Russland) an OOO ART-FINANCE, Moskau/Russland, die von dem russischen Händler AO Avilon Automotive Group, Moskau/Russland unterstützt wird, abgeschlossen. Mit Registrierung der Transaktion am 22. Mai 2023 ging das Eigentum an den Anteilen der Volkswagen Group Rus von der Verkäuferseite auf den Käufer über. Die Transaktion umfasst die Produktionsstätten in Kaluga, die Importeursstruktur der Konzernmarken Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge, AUDI, Škoda, Bentley, Lamborghini und Ducati für mögliches After-Sales-Geschäft und die Lageraktivitäten sowie die Scania Finanzdienstleistungsaktivitäten mit allen zugehörigen Mitarbeitern.
Der Volkswagen Konzern hatte in diesem Zusammenhang bereits im Geschäftsjahr 2022 wesentliche Wertberichtigungen vorgenommen und entsprechende Vorsorgen getroffen. Der Verkaufspreis beträgt 0,1 Mrd. €. Aus der Entkonsolidierung der betroffenen Gesellschaften ergibt sich ein Verlust in Höhe von 0,4 Mrd. € im Geschäftsjahr 2023, welcher im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen ist. Dieses Ergebnis verteilt sich auf den Konzernbereich Automobile in Höhe von – 0,4 Mrd. € sowie auf den Finanzdienstleistungsbereich in Höhe von 0,1 Mrd. €. Der Verlust resultiert im Wesentlichen aus der Realisierung von Währungsumrechnungseffekten in Höhe von – 0,3 Mrd. €, welche aus der Währungsumrechnungsrücklage in die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert wurden.
Neben der Abwicklung der Volkswagen Group Rus und ihrer Tochtergesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2023 keine zusätzlichen wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt erfasst.
In Bezug auf die Abwicklung weiterer Tochtergesellschaften des Volkswagen Konzerns wird auf die Angabe „IFRS 5 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ verwiesen.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen im Konzernlagebericht 2023, insbesondere in den Kapiteln Geschäftsverlauf, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, Prognosebericht sowie Risiko- und Chancenbericht.
WESENTLICHE TRANSAKTIONEN DES LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHRES
SCOUT MOTORS INC.
Im Rahmen der Nordamerika Strategie des Volkswagen Konzerns wurde im Geschäftsjahr 2022 die Gesellschaft Scout Motors Inc., Arlington, Virginia/USA, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen Finance Luxemburg, Strassen/Luxemburg, gegründet. Unter dem Namen Scout soll eine neue Fahrzeugmarke erschaffen werden, über die in den USA ab 2026 elektrifizierte Geländefahrzeuge und Pickups vertrieben werden. Um den Aufbau der Marke Scout, die Fahrzeugentwicklung und die Produktionsplanung zu finanzieren, wurden im Geschäftsjahr 2023 493 Mio. USD in die Gesellschaft eingebracht. Die Gesellschaft wird seit dem 1. Januar 2023 in den Volkswagen Konzernabschluss einbezogen.
ARGO AI
Im Rahmen der im dritten Quartal 2022 eingeleiteten Abwicklung von Argo AI, LLC, Pittsburgh/USA (Argo AI) hat Volkswagen im ersten Halbjahr 2023 60 Mio. USD in die Gesellschaft eingelegt. Die Einlage wurde vollständig wertberichtigt. Im Vorjahr wurde ein Aufwand in Höhe von 1,9 Mrd. € aus der vollständigen Wertberichtigung der Beteiligung an Argo AI im Übrigen Finanzergebnis erfasst.
QUANTUMSCAPE CORPORATION
Der Volkswagen Konzern hat in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 über Termingeschäfte aus einer Kapitalerhöhung neue Anteile an der QuantumScape Corporation, San José/USA (QuantumScape) erworben. Aufgrund der parallel erfolgten Börsennotierung von QuantumScape an der New York Stock Exchange waren die Termingeschäfte zum jeweiligen Stichtagskurs zu bewerten. Entsprechend wurden im Geschäftsjahr 2020 ein nicht zahlungswirksamer Ertrag in Höhe von 1,4 Mrd. € und im Geschäftsjahr 2021 ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 0,6 Mrd. € im Finanzergebnis erfasst. Insgesamt kam es zu einer nicht zahlungswirksamen Aufwertung in Höhe von 0,8 Mrd. €.
Aufgrund der Börsenkursentwicklung hat der Volkswagen Konzern einen Werthaltigkeitstest der Anteile an QuantumScape durchgeführt. Auf Basis des Werthaltigkeitstests wurde der Buchwert angepasst. Aus dieser Anpassung resultierte im zweiten Quartal 2023 ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 0,3 Mrd. €. Ein zusätzlicher Anpassungsbedarf in Höhe von 0,1 Mrd. € ergab sich im dritten Quartal 2023. Insgesamt liegt im Geschäftsjahr 2023 ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 0,4 Mrd. € vor, der im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen wird.
XPENG INC.
Am 6. Dezember 2023 hat Volkswagen 4,99 % der Stammaktien des Elektrofahrzeugherstellers XPeng Inc., Kaimaninseln (XPeng) zu einem Kaufpreis von insgesamt 706 Mio. USD erworben. Aus der Realisierung eines seit dem 26. Juli 2023 laufenden Termingeschäfts ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht zahlungswirksame Erträge in Höhe von 74,2 Mio. €, die im Übrigen Finanzergebnis in den Erträgen und Aufwendungen aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften/Derivaten außerhalb Hedge Accounting ausgewiesen sind. Zusammen mit dem Vertrag zum Erwerb der Anteile wurde mit Guangdong Xiaopeng Motors Technology Co. Ltd., Guangzhou/China, einem Tochterunternehmen von XPeng, eine technologische Rahmenvereinbarung unter anderem über die gemeinsame Entwicklung von Elektrofahrzeugen in China abgeschlossen.
Die Beteiligung an XPeng wird erfolgsneutral zum Fair Value bewertet.
Audi FAW NEV CO.
Am 27. September 2023 haben die Gesellschafter AUDI AG, Ingolstadt, Volkswagen (China) Investment Co., Ltd., Peking/China und China FAW Corporation Limited, Changchun/China Änderungen der Articles of Association der Audi FAW NEV Co., Ltd., Changchun/China (Audi FAW NEV Co.) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 beschlossen. Die Änderungen führten bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen zu einem Kontrollverlust des Volkswagen Konzerns über die Gesellschaft und damit zu deren Entkonsolidierung. Seit dem 1. Oktober 2023 besteht gemeinsame Kontrolle im Sinne des IFRS 11. Die Beteiligung an der Audi FAW NEV Co. wird in Folge als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Als Konsequenz der geänderten Einbeziehungsart reduzierte sich der bisher gezeigte Zahlungsmittelbestand um einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.
HORIZON ROBOTICS INC.
Am 7. Dezember 2023 hat Volkswagen von Horizon Robotics Inc., Kaimaninseln (Horizon Robotics), einem führenden Anbieter von energieeffizienten Computing-Plattformen für autonomes Fahren in China, Vorzugsaktien von Horizon Robotics zu einem Kaufpreis von 200 Mio. USD erworben sowie ein Wandeldarlehen an Horizon Robotics in Höhe von 800 Mio. USD ausgegeben. Beide Investitionen sind bilanziell als Fremdkapitalinstrumente klassifiziert und werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Aus der Bewertung resultierten im Geschäftsjahr 2023 nicht zahlungswirksame Erträge in Höhe von 0,7 Mio. €, die im Übrigen Finanzergebnis in den Erträgen und Aufwendungen aus Wertpapieren und Ausleihungen ausgewiesen sind.
Um die Entwicklung des hochautomatisierten und autonomen Fahrens in China voranzutreiben, hat Volkswagen mit Horizon Robotics außerdem die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens vereinbart. Am 14. Dezember 2023 investierte Volkswagen hierzu 2 Mrd. CNY und erhält dafür einen Anteil von 60 % an dem neuen Unternehmen CARIZON (Beijing) Technology Company Limited, Peking/China (CARIZON). Darüber hinaus hat sich Volkswagen zu zukünftigen Kapitaleinzahlungen in das Gemeinschaftsunternehmen von bis zu 8,4 Mrd. CNY verpflichtet.
WESENTLICHE TRANSAKTIONEN DES VORJAHRES
BÖRSENGANG DER PORSCHE AG
Im Rahmen des Börsengangs der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Porsche AG), konnten am 28. September 2022 insgesamt 25 % der Vorzugsaktien der Porsche AG (einschließlich Mehrzuteilungen) zu einem Wert von rund 9,4 Mrd. € erfolgreich bei Investoren platziert werden. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Porsche AG werden seit dem 29. September 2022 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Seit Beendigung der Stabilisierungsperiode am 11. Oktober 2022 beträgt der Free-Float der Vorzugsaktien 24,2 % des Vorzugsaktienkapitals der Porsche AG.
Zusätzlich hat Volkswagen im Zusammenhang mit dem Börsengang eine Beteiligung von 25 % der Porsche AG Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie an die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE) zu einem Kaufpreis von rund 10,1 Mrd. € veräußert. Der Vollzug des Erwerbs der Stammaktien fand in zwei Tranchen statt.
Der Mittelzufluss für die Vorzugsaktien sowie die erste Tranche der Stammaktien erfolgte zu Beginn des vierten Quartals 2022.
Aufgrund des Beschlusses auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 16. Dezember 2022 bestand die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderdividende, was zu einer Gesamtverpflichtung gegenüber den Anteilseignern der Volkswagen AG in Höhe von 9,6 Mrd. € führte. Der Mittelabfluss war für den 9. Januar 2023 terminiert und ist an diesem Tag erfolgt.
Die Volkswagen AG und die Porsche SE haben sich auf eine Aufrechnung der Verpflichtung gegenüber der Porsche SE auf Zahlung der Sonderdividende mit dem Anspruch der Volkswagen AG auf die Zahlung des noch ausstehenden Kaufpreises für die zweite Tranche der Stammaktien geeinigt. Die Kaufpreisforderung der zweiten Tranche in Höhe von 3,0 Mrd. € und die Dividendenverbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mrd. € wurden daher im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 saldiert ausgewiesen. Mit der Zahlung der Sonderdividende am 9. Januar 2023 wurde die Aufrechnung vollzogen.
Die Beschäftigten der Volkswagen AG, der Volkswagen Sachsen GmbH sowie der Porsche AG haben über eine Einmalzahlung am wirtschaftlichen Erfolg der Platzierung der Vorzugsaktien und der Veräußerung der Stammaktien an der Porsche AG partizipiert. Insgesamt betrug der dafür im Geschäftsjahr 2022 aufwandswirksam erfasste Bonus an die Mitarbeiter im Volkswagen Konzern 0,5 Mrd. €.
Für detailliertere Informationen wird auf die Erläuterungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 verwiesen.
ERWERB EUROPCAR
Volkswagen hatte 2021 mit dem Finanzinvestor Attestor Limited und der Pon Holdings B.V. ein gemeinsames öffentliches Übernahmeangebot auf die Anteile an der Europcar Mobility Group S.A., Paris/Frankreich (Europcar) über die Konsortialgesellschaft Green Mobility Holding S.A. (GMH) mit Sitz in Strassen/Luxemburg abgegeben. Ende Mai 2022 erfolgte die letzte kartellrechtliche Freigabe durch die EU-Kommission. Innerhalb einer verlängerten Angebotsfrist gab die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde den Europcar-Aktionären die Möglichkeit, ihre Aktien der Konsortialgesellschaft anzudienen. Insgesamt nahmen 93,6 % der Europcar-Aktionäre das Angebot an. Das Konsortium hat Mitte Juni 2022 gemeinsam die Beherrschung über Europcar übernommen. Da die Annahmequote über 90 % lag, wurde im Juli 2022 ein Squeeze-out Verfahren für die noch verbleibenden Europcar-Aktien eingeleitet und ein Delisting vorgenommen. Seit 13. Juli 2022 hält die Konsortialgesellschaft 100 % der Europcar-Anteile. Der Kaufpreis lag bei 51 Cent je Europcar-Aktie.
Ende Juni 2022 wurde der gesamte auf Volkswagen entfallende Kaufpreisanteil in Höhe von 1,7 Mrd. € in die GMH eingelegt. Die Gesellschaft, an der Volkswagen 66 % der Anteile hält, wird im Volkswagen Konzernabschluss aufgrund der vertraglich vereinbarten gemeinsamen Beherrschung nach der Equity-Methode bilanziert. Zudem ist Volkswagen Stillhalter von Put-Optionen der anderen Konsortialgesellschafter und die anderen Gesellschafter haben Volkswagen Call-Optionen auf ihre Anteile an der Konsortialgesellschaft eingeräumt. Die Optionen mit Attestor wurden im Dezember 2022 langfristig verlängert. Aus der Bewertung der Optionen ergab sich im Vorjahr insgesamt ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 0,3 Mrd. €, der im Finanzergebnis erfasst wurde.
Mit dem Abschluss der Europcar-Transaktion hat Volkswagen im Rahmen der Konzerninitiative Mobility Solutions der NEW AUTO-Strategie einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Mit Hilfe dieser Transaktion will sich der Volkswagen Konzern einen bedeutenden Anteil am weltweiten Markt für Mobilitätsdienste sichern. Die Europcar Mobility Group soll dabei ein Eckpfeiler für die von Volkswagen geplante Mobilitätsplattform werden.