Geschäftsbericht 2023

Corporate Governance

B. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

I. Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung

Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2023 eine Anpassung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Die Hauptversammlung am 10. Mai 2023 hat die vorgeschlagene Anpassung der Aufsichtsratsvergütung mit 99,99 % der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft geregelt.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG sowie die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen bestehen ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen.

II. Überblick über die Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG erhalten je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 170.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 510.000 €, sein Stellvertreter erhält eine feste Vergütung von 340.000 €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 75.000 € pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Eine auf die Vergütung etwa entfallene Umsatzsteuer erstattet die Gesellschaft.

Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.

Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Aufgaben zur Überwachung und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung des Vorstands angemessen zu hinterfragen, ohne sich dabei vorrangig an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren.

Für den Zeitraum nach der Beendigung des Amts erhalten ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats von der Volkswagen AG keine Vergütung mehr.

III. Sonstiges

Die Volkswagen AG erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Übrigen gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 der Satzung der Volkswagen AG im Berichtsjahr in eine von der Gesellschaft in ihrem Interesse abgeschlossene Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien für die D&O-Versicherung entrichtete die Gesellschaft. Es bestand ein Selbstbehalt in Höhe eines Brutto-Jahresbetrags der festen Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder. Eine Selbstverpflichtung der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Erwerb und Halten von Aktien an der Volkswagen AG besteht nicht.

IV. Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023

1. Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023

Die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung

Die folgende Tabelle zeigt die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023. Dabei liegt dem Begriff „gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde wie im Abschnitt „2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023“ dieses Vergütungsberichts erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet daher die im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich zugeflossenen Beträge ab.

 

 

FESTE VERGÜTUNG

 

TÄTIGKEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN

 

SITZUNGS-GELDER

 

GESAMT

 

VERGÜTUNGEN AUS ANDEREN KONZERN-MANDATEN1

€ (%)

 

2023

 

2023

 

2023

 

2023

 

2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hans Dieter Pötsch

 

510.000,00

 

150.000,00

 

16.000,00

 

676.000,00

 

586.000,00

 

(75,4)

 

(22,2)

 

(2,4)

 

 

 

 

Jörg Hofmann1

 

340.000,00

 

112.500,00

 

15.000,00

 

467.500,00

 

 

(72,7)

 

(24,1)

 

(3,2)

 

 

 

 

Hessa Sultan Al Jaber

 

170.000,00

 

 

7.000,00

 

177.000,00

 

 

(96,0)

 

 

 

(4,0)

 

 

 

 

Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud

 

170.000,00

 

150.000,00

 

9.000,00

 

329.000,00

 

 

(51,7)

 

(45,6)

 

(2,7)

 

 

 

 

Harald Buck1

 

170.000,00

 

 

8.000,00

 

178.000,00

 

239.000,00

 

(95,5)

 

 

 

(4,5)

 

 

 

 

Matías Carnero Sojo3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daniela Cavallo1

 

170.000,00

 

187.500,00

 

17.000,00

 

374.500,00

 

89.658,00

 

(45,4)

 

(50,1)

 

(4,5)

 

 

 

 

Julia Willie Hamburg2

 

170.000,00

 

 

6.000,00

 

176.000,00

 

 

(96,6)

 

 

 

(3,4)

 

 

 

 

Marianne Heiß

 

170.000,00

 

75.000,00

 

11.000,00

 

256.000,00

 

75.000,00

 

(66,4)

 

(29,3)

 

(4,3)

 

 

 

 

Arno Homburg1

 

170.000,00

 

 

7.000,00

 

177.000,00

 

 

(96,0)

 

 

 

(4,0)

 

 

 

 

Günther Horvath (seit 28.02.2023)

 

142.520,55

 

 

7.000,00

 

149.520,55

 

 

(95,3)

 

 

 

(4,7)

 

 

 

 

Simone Mahler (bis 31.05.2023)1

 

70.328,77

 

 

3.000,00

 

73.328,77

 

 

(95,9)

 

 

 

(4,1)

 

 

 

 

Peter Mosch (bis 31.12.2023)1

 

170.000,00

 

75.000,00

 

16.000,00

 

261.000,00

 

186.250,00

 

(65,1)

 

(28,7)

 

(6,1)

 

 

 

 

Daniela Nowak1

 

170.000,00

 

 

8.000,00

 

178.000,00

 

 

(95,5)

 

 

 

(4,5)

 

 

 

 

Hans Michel Piëch

 

170.000,00

 

75.000,00

 

14.000,00

 

259.000,00

 

241.500,00

 

 

(65,6)

 

(29,0)

 

(5,4)

 

 

 

 

Ferdinand Oliver Porsche

 

170.000,00

 

75.000,00

 

11.000,00

 

256.000,00

 

291.500,00

 

(66,4)

 

(29,3)

 

(4,3)

 

 

 

 

Wolfgang Porsche

 

170.000,00

 

75.000,00

 

13.000,00

 

258.000,00

 

471.500,00

 

(65,9)

 

(29,1)

 

(5,0)

 

 

 

 

Jens Rothe (bis 03.03.2023)1

 

28.876,71

 

25.479,45

 

4.000,00

 

58.356,16

 

 

(49,5)

 

(43,7)

 

(6,9)

 

 

 

 

Gerardo Scarpino (seit 21.04.2023)1

 

118.301,37

 

99.863,01

 

12.000,00

 

230.164,38

 

2.500,00

 

(51,4)

 

(43,4)

 

(5,2)

 

 

 

 

Karina Schnur (seit 11.07.2023)1

 

80.575,34

 

 

3.000,00

 

83.575,34

 

180.242,00

 

(96,4)

 

 

 

(3,6)

 

 

 

 

Conny Schönhardt1

 

170.000,00

 

75.000,00

 

11.000,00

 

256.000,00

 

 

(66,4)

 

(29,3)

 

(4,3)

 

 

 

 

Stephan Weil2

 

170.000,00

 

75.000,00

 

14.000,00

 

259.000,00

 

 

(65,6)

 

(29,0)

 

(5,4)

 

 

 

 

Summe

 

3.670.602,74

 

1.250.342,46

 

212.000,00

 

5.132.945,20

 

2.363.150,00

1

Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

2

Diese Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz verpflichtet, die für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlten Vergütungen an das Land Niedersachsen abzuführen, sobald und soweit sie 6.200 € im Jahr übersteigen. Vergütungen in diesem Sinne sind: Aufsichtsratsvergütungen sowie Sitzungsgelder, soweit sie den Betrag von 200 € übersteigen.

3

Herr Carnero Sojo verzichtete vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2023.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags der Volkswagen AG dargestellt. Als Konzernkennzahl wird zudem das Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns herangezogen.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Arbeitnehmer der Volkswagen AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2023, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder, geteilt.

jährliche Veränderung in %

 

2023 gegenüber 20221

 

2022 gegenüber 20211

 

2021 gegenüber 20201

 

 

 

 

 

 

 

Aufsichtsratsvergütung2

 

 

 

 

 

 

Hans Dieter Pötsch

 

+35,3

 

+2,0

 

+1,5

Jörg Hofmann

 

+49,8

 

+7,6

 

−3,0

Hessa Sultan Al Jaber

 

+59,5

 

+4,7

 

−2,8

Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud

 

+189,2

 

 

Harald Buck

 

+105,4

 

 

Matías Carnero Sojo

 

 

 

Daniela Cavallo

 

+23,9

 

+67,9

 

Julia Willie Hamburg

 

+965,3

 

 

Marianne Heiß

 

+35,7

 

−0,7

 

+2,6

Arno Homburg

 

+136,5

 

 

Günther Horvath (seit 28.02.2023)

 

 

 

Simone Mahler (bis 31.05.2023)

 

−2,0

 

 

Peter Mosch (bis 31.12.2023)

 

+11,7

 

+6,4

 

+2,1

Daniela Nowak

 

+137,9

 

 

Hans Michel Piëch

 

+33,1

 

+5,4

 

+13,5

Ferdinand Oliver Porsche

 

+37,6

 

−6,8

 

+3,1

Wolfgang Porsche

 

+55,0

 

−2,3

 

+8,9

Jens Rothe (bis 03.03.2023)

 

−67,7

 

+754,5

 

Gerardo Scarpino (seit 21.04.2023)

 

 

 

Karina Schnur (seit 11.07.2023)

 

 

 

Conny Schönhardt

 

+51,5

 

+4,3

 

−3,0

Stephan Weil

 

+40,0

 

+13,5

 

−4,1

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsentwicklung

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Volkswagen AG

 

−50,0

 

+208,8

 

−36,2

Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns

 

+13,1

 

+2,6

 

+74,8

Belegschaft

 

 

 

 

 

 

Arbeitnehmer der Volkswagen AG

 

-14,6

 

26,9

 

9,2

1

Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.

2

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.